Die Satzung

Wie in jedem eingetragenen Verein setzt die Satzung die rechtlichen und organisatorischen Eckpfeiler und gibt so die Ausrichtung des Vereins vor.

Der in dieser Hinsicht wichtigste Paragraph unserer Satzung ist § 2. Er lautet:

Zweck des Vereins ist die Förderung und Durchführung von technisch/wissenschaftlichen Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Emailtechnik.

Die Ergebnisse der durch den Verein geförderten Forschungsvorhaben sind in der Fachpresse zu veröffentlichen.

Nebenstehend finden Sie die komplette Satzung.

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